Gesetz zu dem Übereinkommen vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
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(XXXX) Art 3 und 4 VollstrZustÜbk1988G
(XXXX) Art 3 und 4 VollstrZustÜbk1988GKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen